Transport & Logistik Schweiz | Speditionen, Umzüge & Kurierdienste
Entdecken Sie Transport- und Logistikunternehmen in der Schweiz. Finden Sie Speditionen, Umzugsfirmen, Kurierd…
57 Einträge in dieser Branche
Bauunternehmen im Zürcher Weinland für Rohbau, Hochbau und Tiefbau. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienh…
Bodenleger in Aarau für Parkett, Laminat, Vinyl, Naturstein und Teppich. Parkettschleifen und Versie…
Heizungsinstallateur und Solarenergiespezialist in Lugano für das Tessin. Wärmepumpen (Luft/Wasser),…
Dachdecker und Gebäudehüllenspezialist in Chur für alpine Anforderungen. Photovoltaik auf Schindeldä…
Bausanierungs- und Feuchtigkeitsspezialist im Wallis für Schimmelbekämpfung, Feuchtigkeitsisolation …
Malergeschäft mit 40 Jahren Erfahrung in Zürich. Innen- und Aussenrenovierungen, Tapezierarbeiten un…
Sanitärinstallationen, Badezimmersanierungen und Heizungsanlagen in Basel. Schnelle Störungsbehebung…
Elektroinstallateur in Genf für Neubau, Renovierung und Photovoltaikanlagen. CE-konform, schnell und…
Traditionelle Zimmerei in Luzern für Holzbau, Dachstühle, Carports und Holzfassaden. Handwerkliches …
Hersteller und Einbauer von Holz-, Kunststoff- und Alu-Fenstern in Graubünden. Dreifachverglasung, S…
Dachdeckerbetrieb in Aarau für Neudächer, Dachsanierungen und Flachdächer. Ziegeldächer, Blechdächer…
Bodenleger in Bern für Parkett, Laminat, Vinyl und Teppich. Schleifen, Lackieren und Ölen von Bestan…
Bau- und Handwerksbetriebe planen, errichten und renovieren Gebäude sowie technische Anlagen. Die Branche umfasst Hochbau, Tiefbau, Rohbau, Ausbau und sämtliche Handwerksberufe von der Elektroinstallation über Sanitär und Heizung bis hin zu Schreiner, Maler, Dachdecker und Gipser. In der Schweiz ist die Bau- und Handwerksbranche einer der bedeutendsten Arbeitgeber und eng mit dem Immobilien- und Infrastrukturbereich verflochten.
Für Privatpersonen sind vor allem Renovations- und Umbauarbeiten sowie Neubauvorhaben relevante Anwendungsfelder. Für Unternehmen kommen gewerbliche Bauten, Innenausbauten und Industrieanlagen hinzu. Die Einhaltung von Bauvorschriften, SIA-Normen und Energieanforderungen ist für alle Bauvorhaben verbindlich.
Bei der Wahl eines Unternehmens sind Erfahrung, Qualitätssicherung, Liefertreue und Preistransparenz entscheidende Faktoren. Das Verzeichnis listet Anbieter nach Region, ohne einzelne Firmen zu empfehlen.
Die Schweizer Bauwirtschaft ist mit Verbänden wie dem Schweizerischen Baumeisterverband (SBV), Suissetec (Sanitär, Heizung, Klima) und dem Schweizerischen Elektroverband (sv) stark organisiert. Berufsqualifikationen sind über eidgenössische Berufsatteste (EBA), eidgenössische Fähigkeitszeugnisse (EFZ) und Berufsprüfungen geregelt.
Baubewilligung. Bauvorhaben bedürfen in der Schweiz einer kommunalen Baubewilligung. Art und Umfang des Verfahrens hängen vom Kanton, der Gemeinde und der Bauzone ab. Kleinere Umbauten und Instandhaltungsarbeiten sind häufig baubewilligungsfrei; grössere Projekte durchlaufen ein öffentliches Auflageverfahren mit Einsprachefrist.
SIA-Normen. Der Schweizerische Ingenieur- und Architektenverein (SIA) gibt verbindliche technische Normen für Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken heraus (z. B. SIA 118 für Bauleistungen, SIA 261 für Einwirkungen auf Tragwerke). Normkonformität ist für Planende und Ausführende rechtlich relevant.
Minergie und Energieeffizienz. Die Schweizer Energiepolitik fördert energieeffiziente Gebäude. Neubauten müssen kantonale Energievorschriften (MuKEn 2014/2019) einhalten; Minergie-Zertifizierungen sind verbreitet. Bei Renovationen können Fördergelder (z. B. Gebäudeprogramm von Bund und Kantonen) beantragt werden.
Submissionsrecht. Öffentliche Aufträge ab bestimmten Schwellenwerten unterliegen dem Submissionsrecht (IVöB/ÖBV). Angebote müssen unter Einhaltung festgelegter Fristen und Kriterien eingereicht werden; die Vergabe ist öffentlich nachvollziehbar.
Gewährleistung. Im Werkvertrag (OR Art. 363 ff.) haftet der Unternehmer für mangelfreie Ausführung. Die Rügepflicht des Bauherrn und die Verjährungsfristen (5 Jahre für unbewegliche Werke gemäss OR Art. 371) sind gesetzlich geregelt.
Die Bautätigkeit in der Schweiz ist traditionell hoch. Der Gebäudepark ist über 50 Jahre alt, was einen erheblichen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf erzeugt. Besonders in städtischen Ballungsräumen wie Zürich, Basel und Genf sind Bau- und Handwerksbetriebe stark ausgelastet, was zu langen Wartezeiten führen kann.
In alpinen Regionen sind auf Bergbau, Lawinenschutz und Infrastrukturbauten spezialisierte Betriebe tätig. Im Tessin prägt mediterrane Bautradition die Baustile und Ausführungsweisen; lokale Betriebe sind mit den spezifischen Materialien und Bautechniken vertraut. Im Mittelland dominieren Wohnungsbau und gewerbliche Bauten.
Der Fachkräftemangel im Baugewerbe ist ein zentrales Thema: Handwerkliche Berufe konkurrieren um qualifizierten Nachwuchs, was Ausbildung und Spezialisierungsangebote stärkt. Viele Betriebe setzen auf Quereinsteiger und ausländische Fachkräfte (Saisonnier-Kontingente), um die Nachfrage zu decken.
Digitalisierung im Bauwesen (Building Information Modeling, BIM) hält schrittweise Einzug und verändert die Planungs- und Ausführungsprozesse. Insbesondere bei Grossprojekten wird BIM zunehmend vom Bauherrn vorgeschrieben.
Bau & Handwerk in den grössten Schweizer Städten
Bau- und Handwerksbetriebe sind im gesamten Schweizer Mittelland und in den urbanen Zentren besonders zahlreich. In Zürich, Basel, Bern und Genf sind grossgewerbliche Anbieter ebenso präsent wie kleinere Spezialisten. In mittelgrossen Städten wie Winterthur, St. Gallen, Luzern und Zug finden sich zahlreiche lokal verwurzelte Handwerksbetriebe. In Regionen wie Graubünden und dem Wallis sind spezialisierte Betriebe mit Bergbaukompetenz und Erfahrung im alpinen Bauen vertreten.
Vergleichsofferten einholen. Bei grösseren Projekten empfehlen sich mindestens drei Offerten von verschiedenen Anbietern. Stellen Sie sicher, dass alle Offerten auf denselben Leistungsverzeichnissen basieren, um einen fairen Vergleich zu ermöglichen.
Berufsausbildung und Zertifizierungen prüfen. Fragen Sie nach dem Berufsabschluss (EFZ/EBA), Meisterdiplomen oder Spezialisierungsnachweisen. Bei Elektroinstallationen ist eine Konzession nach NIV (Niederspannungsinstallationsverordnung) gesetzlich vorgeschrieben.
Referenzprojekte anfragen. Bitten Sie den Anbieter um Referenzprojekte vergleichbarer Art und Grösse. Besichtigungen abgeschlossener Objekte geben einen direkten Eindruck von der Ausführungsqualität.
Zahlungsplan und Sicherheiten. Vereinbaren Sie einen Zahlungsplan, der am Baufortschritt orientiert ist, und behalten Sie eine Schlussrate (mind. 10%) bis zur Abnahme ohne Mängel zurück. Grössere Aufträge können durch eine Ausführungsgarantie (Bankgarantie) abgesichert werden.
Vertrag und Baubeschreibung. Halten Sie alle vereinbarten Leistungen schriftlich fest. Eine detaillierte Baubeschreibung minimiert das Risiko von Nachtragsforderungen.
Ein Bauunternehmen plant und realisiert Bauwerke im Hoch- und Tiefbau. Leistungen umfassen Rohbau, Erdbewegungen, Betonarbeiten und Koordination von Subunternehmern. Grosse Betriebe bieten auch Generalunternehmerschaft (GU) oder Totalunternehmerschaft (TU) an.
Umbaukosten variieren stark je nach Umfang, Ausbaustandard und Region. Als grobe Richtwerte gelten 1500–3000 CHF/m² für moderate Renovationen und über 3000 CHF/m² für hochwertige Sanierungen. Vergleichsofferten sind unverzichtbar.
Baubewilligungspflichtig sind in der Regel neue Bauten, Anbauten, Dachausbauten und wesentliche Fassadenänderungen. Klein- und Unterhaltsarbeiten sind oft baubewilligungsfrei. Die genauen Grenzwerte sind kommunal geregelt; fragen Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung nach.
Ein Generalunternehmer übernimmt die gesamte Baurealisierung für einen Pauschalpreis und koordiniert alle Subunternehmer eigenverantwortlich. Der Bauherr hat nur einen Ansprechpartner; das Risiko liegt beim GU.
Minergie ist ein Schweizer Label für energieeffiziente Gebäude. Zertifizierte Gebäude erfüllen strenge Anforderungen an Wärmeschutz, Lüftung und Energieverbrauch. Der Vorteil für Eigentümer sind tiefere Betriebskosten; Förderbeiträge sind kantonsspezifisch.
Für unbewegliche Werke (Gebäude) beträgt die Verjährungsfrist für Mängel 5 Jahre ab Abnahme (OR Art. 371 Abs. 3). Für verdeckte Mängel, die arglistig verschwiegen wurden, gilt eine zehnjährige Frist.
Elektroinstallateure benötigen eine NIV-Konzession. Sanitärinstallateure und Heizungsbauer brauchen in vielen Kantonen eine kantonale Bewilligung. Informieren Sie sich vor der Auftragserteilung über die erforderlichen Nachweise.
Ein Werkvertrag (OR Art. 363) regelt die Erstellung eines bestimmten Werks gegen Entgelt. Wesentliche Punkte sind Leistungsumfang, Preis, Ausführungsfrist und Gewährleistung. Bei Bauprojekten wird oft die SIA-Norm 118 als Vertragsgrundlage vereinbart.
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