Immobilienbewertung in der Schweiz – wann lohnt sich eine professionelle Schätzung?
Eine professionelle Immobilienbewertung schafft Klarheit beim Verkauf, Kauf oder bei Erbschaften. Erfahren Sie…
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Die Immobilienbranche in der Schweiz umfasst Kauf und Verkauf von Liegenschaften, Mietvermittlung, Immobilienverwaltung, Liegenschaftsschätzung sowie Baurechtsfragen. Ob Wohnimmobilien für Privatpersonen oder Gewerbeliegenschaften für Unternehmen – Immobilienmaklerinnen und -makler, Verwaltungsgesellschaften und Schätzerinnen sind in allen Regionen tätig.
Die Aufgaben im Immobilienwesen reichen von der Marktwertermittlung über die Vermarktung bis hin zur Abwicklung von Kauf- und Mietverträgen. Immobilienverwaltungen übernehmen für Eigentümer die Betreuung von Mietverhältnissen, Gebäudeunterhalt, Nebenkostenabrechnungen und behördliche Korrespondenz. In der Schweiz ist Immobilientransaktionen stets notarielle Beurkundung erforderlich.
Da Immobilientransaktionen hohe Beträge involvieren und rechtlich komplex sind, empfiehlt sich professionelle Begleitung. Das Verzeichnis gibt eine Übersicht über Anbieter nach Region, ohne einzelne Firmen zu empfehlen oder zu bewerten.
Der Schweizer Immobilienmarkt zählt zu den reguliertesten der Welt. Grundstückkäufe durch Ausländerinnen und Ausländer unterliegen dem Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland (Lex Koller), welches die Bewilligungspflicht und Ausnahmetatbestände regelt. Schweizer Bürgerinnen und Bürger sowie Personen mit Niederlassungsbewilligung (C) sind davon ausgenommen.
Grundbuch. Jede Eigentumsübertragung muss im Grundbuch eingetragen werden. Das Grundbuch ist kantonal geführt und öffentlich, jedoch ist die Einsicht in alle Einträge auf berechtigte Personen beschränkt. Es dokumentiert Eigentumsverhältnisse, Dienstbarkeiten, Pfandrechte und Anmerkungen.
Vertragsrecht bei Kauf. Immobilienkaufverträge bedürfen der öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. Der Kaufpreis wird in der Regel über Eigenmittel und Hypothekarkredit finanziert; Mindest-Eigenkapital ist 20% des Kaufpreises, wovon max. 10% aus dem Pensionskassenguthaben stammen dürfen.
Mietrecht (OR). Das Mietverhältnis ist im Obligationenrecht (OR Art. 253 ff.) geregelt. Mieterinnen und Mieter geniessen weitgehenden Kündigungsschutz; eine Kündigung ist nur bei Eigenbedarf, Zahlungsverzug oder missbräuchlichem Verhalten zulässig. Mietpreiserhöhungen sind an den Referenzzinssatz gebunden.
Steuerliche Aspekte. Beim Immobilienbesitz fällt Eigenmietwert (für selbstbewohnte Liegenschaften) als steuerbares Einkommen an. Gewinne beim Verkauf werden durch die Grundstückgewinnsteuer (kantonal geregelt) besteuert. Hypothekarzinsen und Unterhaltskosten sind als Abzüge geltend zu machen.
Liegenschaftsschätzung. Schätzungen werden für Hypothekarbelehnung, Erbschaft, Scheidung und Kaufentscheide durchgeführt. In der Schweiz sind zugelassene Schätzerinnen und Schätzer (z. B. nach SIV-Norm) tätig; Banken arbeiten mit eigenen oder akkreditierten Schätzorganen.
Der Schweizer Immobilienmarkt ist ausgeprägt regional differenziert. Zürich, Zug und Genf weisen die höchsten Immobilienpreise auf; der Kanton Zug gehört zu den teuersten Wohnstandorten Europas. In mittelgrossen Städten wie Bern, Basel und Winterthur sind die Preise zwar ebenfalls hoch, jedoch im Vergleich moderater.
In ländlichen und Bergregionen (z. B. Graubünden, Wallis) sind die Preise für Liegenschaften niedriger, wobei Ferienimmobilien eigenen Marktdynamiken folgen. Das Zweitwohnungsgesetz (ZWG) begrenzt seit 2016 den Neubau von Zweitwohnungen in Gemeinden mit einem Anteil von über 20%, was das Angebot in vielen Tourismusregionen einschränkt.
Der Mietmarkt ist in der Schweiz mit einer der niedrigsten Eigentumsquoten Europas von zentraler Bedeutung. Grosse Immobilienverwaltungsgesellschaften sind in städtischen Zentren tätig; in kleineren Gemeinden übernehmen häufig lokale Treuhandbüros oder kleine Verwaltungsgesellschaften diese Aufgabe.
Im gewerblichen Immobilienbereich sind Zug, Zürich und Basel Standorte für Logistik, Büroflächen und Rechenzentren. Die Nachfrage nach nachhaltig zertifizierten Gewerbeimmobilien (z. B. SNBS, Minergie) steigt, getrieben durch ESG-Anforderungen von Unternehmen und institutionellen Investoren.
Immobilien in den grössten Schweizer Städten
Immobilienmakler, Verwaltungsgesellschaften und Liegenschaftsschätzer sind in allen Kantonen vertreten, wobei das Angebot in den bevölkerungsreichen Zentren Zürich, Genf, Basel und Bern am dichtesten ist. In Lausanne und Luzern sind regional fokussierte Anbieter stark. Für Immobilientransaktionen in touristischen Regionen wie Graubünden oder dem Wallis gibt es spezialisierte Agenturen mit lokaler Marktkenntnis, die für Erst- und Ferienkäufer von besonderem Wert sind.
Lokale Marktkenntnis. Ein Makler mit nachgewiesener Erfahrung im lokalen Markt kennt die Preisniveaus, Käufernachfrage und besondere regionale Bedingungen. Fragen Sie nach abgeschlossenen Transaktionen in Ihrer Zielregion.
Provisionssätze klären. Maklerhonorare sind in der Schweiz nicht gesetzlich fixiert; übliche Provisionssätze liegen zwischen 1 und 3% des Kaufpreises, oft zuzüglich Mehrwertsteuer. Klären Sie, wer die Provision trägt (Käufer, Verkäufer oder beide) und was im Leistungsumfang enthalten ist.
Verwaltungsmandate. Bei der Suche nach einer Immobilienverwaltung sind der Verwaltungsumfang (WEG, Miete, technischer Unterhalt), die Abrechnungsmodalitäten und die Kommunikationswege relevante Auswahlkriterien. Ein Mustervertrag sollte vor der Unterzeichnung sorgfältig geprüft werden.
Schätzungsauftrag. Beauftragen Sie für eine Liegenschaftsschätzung ausgebildete Schätzerinnen und Schätzer (z. B. nach SIV-Richtlinien). Prüfen Sie, ob die Schätzung für den beabsichtigten Zweck (Bankbewertung, Erbschaft, Kauf) anerkannt wird.
Vertragsprüfung. Lassen Sie Kauf-, Miet- und Verwaltungsverträge stets von einer Fachperson prüfen, bevor Sie unterschreiben. Insbesondere bei Kaufverträgen empfiehlt sich die Begleitung durch eine auf Immobilienrecht spezialisierte Anwaltskanzlei.
Ein Immobilienmakler vermittelt Kauf, Verkauf und Miete von Liegenschaften. Er beurteilt Marktwerte, erstellt Verkaufsunterlagen, organisiert Besichtigungen und begleitet die Vertragsabwicklung bis zur notariellen Beurkundung.
Nach Besichtigung und Preiseinigung wird ein Reservationsvertrag abgeschlossen. Ein Notar beurkundet den eigentlichen Kaufvertrag. Die Finanzierung über Hypothek und Eigenmittel muss vorab gesichert sein. Die Eigentumsübertragung erfolgt mit dem Grundbucheintrag.
Die Provision liegt meist zwischen 1–3% des Kaufpreises plus MWST und wird üblicherweise vom Verkäufer getragen. Genaue Konditionen sind immer direkt mit dem Makler zu vereinbaren und sollten schriftlich festgehalten werden.
Der Referenzzinssatz ist der massgebende Hypothekarzinssatz für Mietpreisanpassungen. Sinkt er, haben Mieter Anspruch auf Mietzinsreduktion; steigt er, können Vermieter Erhöhungen beantragen. Er wird vierteljährlich vom Bundesamt für Wohnungswesen veröffentlicht.
Das Mietrecht (OR Art. 253 ff.) schützt Mieter vor missbräuchlichen Kündigungen und überhöhten Mietzinsen. Mietstreitigkeiten werden vor der kantonalen Schlichtungsbehörde (Mietgericht) verhandelt, bevor sie gerichtlich weiterverfolgt werden können.
EU/EFTA-Bürger mit Niederlassungsbewilligung (C) oder Aufenthaltsbewilligung und Hauptwohnsitz in der Schweiz können grundsätzlich Immobilien erwerben. Für Nicht-EU-Ausländer gilt das Lex Koller mit Bewilligungspflicht; Ausnahmen existieren für bestimmte Zwecke.
Stockwerkeigentum ist eine besondere Form des Miteigentums an einem Gebäude, bei der jeder Eigentümer über eine bestimmte Wohneinheit verfügt. Es gibt eine Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer (STWE) mit einem Reglement und einem Erneuerungsfonds.
Mindestens 20% des Kaufpreises als Eigenkapital sind erforderlich, davon müssen mindestens 10% aus eigenen Ersparnissen stammen (nicht aus der Pensionskasse). Die restlichen 10% können als Vorbezug aus der Pensionskasse geleistet werden.
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